Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat drei Anträgen zugestimmt, die für Wettbewerbe und Vergabe wichtig sind: Der erste, von Prof. Kister eingebrachte, ist mit nur einer Gegenstimme angenommen worden und stellt klar, dass die Handhabung der VgV-Verfahren die Architektenschaft spaltet: Erstens schafft sie eine Zweiklassengesellschaft, bestehend aus Referenzhaltern und den „anderen“. Zweitens spaltet sie die Architektenschaft in eine „Spezialitäten”-berufslandschaft auf und drittens haben junge Büros keine Chance, in den Markt zu kommen.

Ein weiterer Antrag soll explizit junge Büros bei der Vergabe öffentlicher und kleiner Aufträge fördern. Ein dritter Antrag, der angenommen wurde, will erreichen, dass bei der Veröffentlichung der Vergabeergebnisse auch die Höhe des Honorarangebots kommuniziert wird.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Vertreterversammlung und der Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe noch nie so deutlich die Position vertreten haben, dass die Handhabung der VgV-Verfahren den Berufsstand massiv tangiert.